Möchten Sie mehr über Stiftungen wissen?

Eine lebendige Gesellschaft ist auf das Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Mit Hilfe von Stiftungen werden soziale Fundamente gelegt und neue Perspektiven eröffnet. Dabei sind es nicht immer nur die großen Beträge Einzelner, die solches möglich machen. Auch wenn sich viele mit kleinen Summen engagieren, kann etwas bewegt werden. Die rund 3.500 Stiftungen in Nordrhein-Westfalen tragen einen wesentlichen Teil zur kulturellen Vielfalt und zum sozialen Zusammenhalt in unserem Land bei. Sie erhalten weitere Informationen insbesondere zu den rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Stiftung im Internet unter: www.stiftungen.nrw.de Wenn Sie Fragen zum Thema Stiftungen haben, nehmen Sie mit der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksregierung Kontakt auf:

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 822698
Telefax: 02931 40330
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de
eMail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4752288
Telefax: 0211 4751998
Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
eMail: poststelle@brd.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Telefon: 0251 4111305
Telefax: 0251 4111616
Internet: www.bezreg-muenster.nrw.de
eMail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de

Informationen und Informationsmaterial zum Stiftungswesen sind u.a. auch bei den folgenden Institutionen erhältlich:

Bundesverband Deutscher Stiftungen
Haus Deutscher Stiftungen
Mauerstraße 93
10117 Berlin
Telefon: 030 8979470
Telefax: 030 89794711
Internet: www.stiftungen.org

Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
Barkhovenallee 1
45239 Essen
Telefon: 0201 840168
Telefax: 0201 8401255
Internet: www.stifterverband.de


NRW-Landesversicherungen für das Ehrenamt

Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 01.11.2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen.

Unfallversicherungsschutz

Wer ist versichert?

Die Landesversicherung für den Bereich Unfallversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Der Schutz umfasst auch die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert oder über ihre Trägerorganisation abgesichert sind, besteht dieser Versicherungsschutz vorrangig gegenüber der Landesversicherung. Fällt die Leistung der Unfallversicherung eines Trägers jedoch geringer aus als die der Landesversicherung, wird der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Die Leistungen der Landesversicherung werden zusätzlich zu denen einer privaten Unfallversicherung eines Engagierten erbracht.

Versicherungsleistungen:

175.000

10.000

2.000

1.000


Haftpflichtversicherungsschutz

Wer ist versichert?

Die Landesversicherung für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ehrenamtlich, freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird, zum Beispiel bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen. Versichert ist das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Also beispielsweise freie Initiativen, Selbsthilfegruppen oder nicht eingetragene Vereine.

Hinweis

Eingetragenen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen wird empfohlen, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten über eine eigene Haftpflichtversicherung sicherzustellen.

Der Versicherungsschutz besteht, auch wenn für das Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Nicht versichert ist die Organisation oder Gemeinschaft, für die das Ehrenamt erbracht wird, sowie Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen, die selbst nicht ehrenamtlich tätig sind.

Versicherungsleistungen:

Es besteht ein Selbstbehalt von 50 Euro pro Schaden.

Fragen beantwortet:
Union Versicherungsdienst GmbH, Tel.: 052316036112, ehrenamt@union-verdi.de

Unfallschutz für Ehrenamtliche

Ab dem 01.11.2006 gibt es in Nordrhein-Westfalen einen nochmals verbesserten Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche. Ab diesem Termin sind der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband und der Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe für sie zuständig. Ehrenamtlich Tätige kommen somit in den Genuss des kompletten Leistungsspektrums der gesetzlichen Unfallversicherung. Darunter fallen unter anderem Heilbehandlungen, die Unfallrente und Hinterbliebenenleistungen.

Fragen beantworten:


Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen „Füreinander. Miteinander – Engagiert im sozialen Ehrenamt“ – Was ist das?

Der Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen „Füreinander. Miteinander – Engagiert im sozialen Ehrenamt“ dokumentiert und würdigt bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen. Der Engagementnachweis belegt die fachlichen und sozialen Kompetenzen der bürgerschaftlich Engagierten und bescheinigt im Ehrenamt erworbene Fähigkeiten.

Die Initiative zum Engagementnachweis wird von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Denn: Immer mehr Unternehmen legen bei ihren Personalentscheidungen großen Wert auf die sozialen Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für potenzielle Arbeitgeber kann der Engagementnachweis eine Entscheidungshilfe bei Einstellungen sein.

Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen – Für wen ist er?

Der Engagementnachweis ist vor allem Anerkennung für das oftmals über Jahre geleistete Engagement. Er kann ehrenamtlich Aktiven aus allen Bereichen des sozialen Ehrenamts ausgestellt werden, unabhängig davon, ob sie in der gesundheitlichen Selbsthilfe, in Frauenprojekten, in der Jugendarbeit, in der Pflege, in der Arbeit mit Seniorinnnen und Senioren oder anderen sozialen Feldern aktiv sind.

Seit September 2008 können auch ehrenamtlich Aktive aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft den Engagementnachweis erhalten.

Eine Reihe von Kommunen und Kreisen sowie Organisationen im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums stellen ebenfalls den Engagementnachweis aus.

Über den idellen Wert hinaus hat der Engagementnachweis auch einen beruflichen Nutzen. Er richtet sich an junge Menschen, an Frauen und an Männer, die nach der Familienphase wieder in den Beruf einsteigen wollen, sowie an Erwerbstätige, die sich beruflich verändern wollen. Sie können das Zertifikat für ihren beruflichen Werdegang nutzen.

Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen – Was steht drin?

Der Engagementnachweis enthält Informationen über die Trägerorganisation, die Ehrenamtlichen und ihr Einsatzfeld, eine allgemeine Tätigkeitsbeschreibung sowie eine Danksagung. Auf Wunsch der Ehrenamtlichen kann der Nachweis ergänzt werden, beispielsweise um konkrete Angaben zur Tätigkeit und den besonderen persönlichen Leistungen.

Hierzu gehören die erworbenen Fähigkeiten bzw. Schlüsselqualifikationen. Dies sind zum Beispiel Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität und Abstraktionsvermögen sowie besondere Leistungsfähigkeit und kaufmännisches Wissen. Auch handwerkliche, pädagogische und psychologische Fähigkeiten oder das Organisationstalent der ehrenamtlich Aktiven können im Engagementnachweis aufgeführt werden.

Engagementnachweis Nordrhein-Westfalen – Wie bekomme ich ihn?

Ehrenamtlich Tätige erhalten den Engagementnachweis von ihrer Organisation, ihrem Verein, ihrer Instituion oder ihrer Kommune.

Eine Reihe von Trägerorganisationen des sozialen Engagements, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz und die Freiwilligenzentralen und -agenturen, um nur einige zu nennnen, können den Nachweis schon jetzt ausstellen. Gehört eine Institution noch nicht zu den Ausstellungsberechtigten, so kann sie sich im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen informieren, welche Voraussetzungen sie erfüllen muss, um den Engagementnachweis auch ihren Ehrenamtlichen anbieten zu können.

Auch Organisationen und Initiativen aus den Arbeitsbereichen des Umweltministeriums und Innenministeriums können sich um eine Aufnahme in den Kreis der Ausstellungsberechtigten bewerben.

Weitere Informationen zum Engagementnachweis NRW in den jeweiligen Ministerien:
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Karina Conconi
Tel.: 0211 837-2392
karina.conconi@mfkjks.nrw.de

Minsterium für Inneres und Kommunales
Tel.: 0211 837-662392
referat31@mik.nrw.de
www.im.nrw.de

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Yvonne Hannen
Tel.: 0211 456-6936
yvonne.hannen@mkulnv.nrw.de
www.umwelt.nrw.de

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Die Ehrenamtskarte

Anerkennung für Ihr Engagement in Nordrhein-Westfalen

Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es jetzt die Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen. Mit ihr sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise besonders Engagierten Dankeschön. Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Auch können Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte ist eine Plastikkarte, wie Sie sie als Bank- oder Mitgliedskarte für Portemonnaie und Brieftasche kennen. Sie erhalten die Karte kostenlos von Ihrer Stadt oder Gemeinde für Ihr besonderes ehrenamtliches Engagement. Entdecken Sie im Alltag am Eingang oder Kassenhäuschen einer öffentlichen oder privaten Einrichtung den Hinweis „Ehrensache“, erhalten Sie dort bei Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte attraktive Vergünstigungen.

Das können Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen und Parks genauso sein wie Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten oder Hotels. Sie räumen Ihnen bei Vorlage der Karte Vergünstigungen ein: Gratis-Eintritt, zwei Karten für den Preis von einer oder eine Ermäßigung. Die Liste der örtlichen Partner der Ehrenamtskarte erhalten Sie bei Ihrer ausgebenden Stelle. Im Internet finden Sie unter www.ehrensache.nrw.de eine stets aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen.

Wer gibt die Ehrenamtskarte aus?

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb Ihres Wohnortes.

Ob Ihre Kommune bereits am Projekt der landesweiten Ehrenamtskarte teilnimmt, erfahren Sie auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de. Dort finden Sie die Bewerbungsbögen aller teilnehmenden Städte und Gemeinden.

Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport
des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mfkjks.nrw.de
Ansprechpartnerin Karina Conconi
Tel.: 0211 837-2392
Fax: 0211 837-662392
E-Mail: karina.conconi@mfkjks.nrw.de